Griechenland Guru » Griechenland Fakten » Einreisebestimmungen Griechenland
Einreisebestimmungen Griechenland
Was gilt bei der Einreise nach Griechenland?
Die Einreise nach Griechenland ist in der Regel eine einfache Sache. Stammst du aus einem der Länder des Schengener Abkommens (Deutschland, Österreich und Schweiz gehören dazu) kannst du mit deinem Personalausweis einreisen.

Einreisebestimmungen Griechenland für deutsche Staatsangehörige
Für die Einreise nach Griechenland benötigen deutsche Staatsangehörige eines der folgenden Dokumente:
- Personalausweis
- vorläufiger Personalausweis
- Reisepass
- vorläufiger Reisepass
- Kinderreisepass
Hinweis: Kinder benötigen ein eigenes Ausweisdokument. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind seit dem 26.06.2012 nicht mehr gültig. Theoretisch dürfen die Reisedokumente (außer dem vorläufigen Personalausweis) bis zu höchstens einem Jahr abgelaufen sein. In der Praxis kann es jedoch trotzdem zu Schwierigkeiten kommen, da die Fluggesellschaften es unterschiedlich in ihren Geschäftsbedingungen angeben. Sind deine Dokumente abgelaufen, solltest du dich vorab bei deiner Fluggesellschaft informieren.
Mehr Informationen für Deutsche:
Einreisebestimmungen Griechenland für österreichische Staatsangehörige
Für die Einreise nach Griechenland benötigen österreichische Staatsangehörige einen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass. Laut der Einreisebestimmungen von Griechenland benötigen Österreicher kein Visum, wenn der Aufenthalt nicht länger als drei Monate ist.
Mehr Informationen für Österreicher:
Einreisebestimmungen Griechenland für Staatsangehörige der Schweiz und anderer EU-Länder
Schweizer und EU-Staatsbürger deren Staat unter das Schengener Abkommen fallen benötigen zur Einreise nach Griechenland eine gültige Identitätskarte oder einen gültigen Reisepass. Auch für Schweizer Staatsangehörige gilt, dass bei einem Aufenthalt von mehr als drei Monaten eine Aufenthaltserlaubnis nötig ist.
Mehr Informationen für Schweizer:
Einreise über den Landweg oder Seeweg
Reist du auf dem Landweg oder via Fähre nach Griechenland oder Inseln wie Kreta, Rhodos oder Korfu musst du zusätzlich die Einreisebestimmungen der Transitländer beachten.
Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die sich vorübergehend in Griechenland aufhalten, dürfen ihren in Deutschland registrierten Pkw innerhalb eines Kalenderjahres maximal sechs Monate – am Stück oder verteilt – in Griechenland nutzen. Nach Ablauf dieser Frist bestehen drei Möglichkeiten:
- Das Fahrzeug wird für mindestens sechs Monate aus Griechenland ausgeführt,
- beim zuständigen Zollamt unter Zollverschluss gestellt,
- oder ordnungsgemäß auf griechische Kennzeichen umgemeldet.
Bei Verstoß gegen diese Regelungen drohen eine behördliche Stilllegung des Fahrzeugs sowie Bußgelder. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge bzw. als Nutzfahrzeuge registrierte Kfz können abweichende Bestimmungen gelten.
Die Einreisevorschriften mit dem Schiff richten sich nach der Größe des Boots (z. B. Länge, Anzahl der Boote), dem Nutzungszweck (privat oder kommerziell) sowie dem Herkunftsgebiet (aus dem Schengen-Raum oder Drittstaaten). Sportboote und Schiffe, die aus Nicht-Schengen-Staaten – etwa der Türkei – einreisen, dürfen ausschließlich Häfen anlaufen, die offiziell als Eintrittshäfen in den Schengen-Raum ausgewiesen sind. Schiffe mit Herkunft aus der Türkei dürfen unabhängig von der geführten Flagge einreisen, sofern sie zuvor einen Liegeplatzantrag gestellt, alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und die Genehmigung der Hellenischen Küstenwache (KLTH) für den vorgesehenen Liegeplatz erhalten haben. Die Schiffsagenten sind verpflichtet, die Passagiere über die jeweils gültigen Gesundheitsvorschriften in den jeweiligen Häfen zu informieren. Für die Einreise gelten über Luft- und Seeweg dieselben zollrechtlichen Bestimmungen.
Reisehinweise und Sicherheitshinweise
Reisevollmacht für Minderjährige
Deutsche Staatsangehörige unter 18 Jahren, die ohne ihre Erziehungsberechtigten, lediglich mit einem Elternteil oder in Begleitung nicht sorgeberechtigter Personen verreisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten bzw. des nicht mitreisenden Elternteils. Wird die Reise von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen begleitet, sollte zudem der geplante Reiseverlauf in der Vollmacht angegeben sein.
Einreise mit Haustieren nach Griechenland
Für die Einreise mit bestimmten Haustieren – insbesondere Hunden, Katzen und Frettchen – ist ein gültiger EU-Heimtierausweis erforderlich. Dieser dient unter anderem als Nachweis einer wirksamen Tollwutimpfung.
Zudem muss das Tier entweder:
- mit einem elektronischen Mikrochip gekennzeichnet sein, der den technischen Vorgaben des Anhangs II der EU-Verordnung zur Verbringung von Heimtieren entspricht, oder
- eine gut lesbare Tätowierung tragen, die vor dem 3. Juli 2011 angebracht wurde.
COVID-19-bedingten Einschränkungen bei der Einreise
Derzeit bestehen keine coronabedingten Einreisebeschränkungen. Es sind weder Grenzschließungen noch Nachweispflichten hinsichtlich Tests oder Impfungen in Kraft. Auch Einreiseformulare oder Online-Registrierungen im Zusammenhang mit COVID-19 sind aktuell nicht erforderlich. Eine Quarantänepflicht besteht nicht mehr.
Impfschutz
Es sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben bei der Einreise nach Griechenland.
Einfuhr und Zoll
Die Ein- und Ausfuhr von Waren richtet sich nach den Vorgaben der Europäischen Union. Obwohl es grundsätzlich keine Warenkontrollen an den Binnengrenzen gibt, sind stichprobenartige Überprüfungen durch Polizei- oder Zollbehörden im Rahmen der Grenzüberwachung möglich.
Weitere Informationen dazu:
- Einfuhrbestimmungen und Zollbestimmungen Griechenland
Führerschein
Der deutsche Führerschein für Kraftfahrzeuge wird in Griechenland problemlos anerkannt und ist für das Führen von Fahrzeugen ausreichend.
Anders verhält es sich bei Sportbootführerscheinen: Das deutsche amtliche Sportbootpatent mit dem Vermerk „Internationales Zertifikat“ (gemäß UN-Resolution Nr. 40 ECE, Stand 2015) wird von den griechischen Behörden nicht anerkannt.
Aufenthalt länger als drei Monate
Wer sich als EU-Bürger länger als drei Monate in Griechenland aufhält, ist verpflichtet, seinen Aufenthalt bei der zuständigen Ausländerpolizei zu melden.
Der rechtmäßige Aufenthalt kann durch zwei Arten von Aufenthaltskarten nachgewiesen werden:
- Βεβαίωση Εγγραφής Πολίτη Κράτους Μέλους της Ευρωπαϊκής Ένωσης (Bescheinigung der Anmeldung eines EU-Bürgers): Diese gelbe Karte wird bei der erstmaligen Anmeldung in Griechenland ausgestellt.
- Έγγραφο Πιστοποίησης Μόνιμης Διαμονής Πολίτη Κράτους Μέλους της Ευρωπαϊκής Ένωσης (Bescheinigung des Daueraufenthalts eines EU-Bürgers): Diese blaue Karte erhalten Personen, die ihren ununterbrochenen Aufenthalt in Griechenland über mindestens fünf Jahre nachweisen können.
Beide Dokumente werden von der jeweils zuständigen Abteilung der Ausländerpolizei (Allodapon) ausgestellt.
Besondere rechtliche Hinweise für Griechenland
In Griechenland wird der Umgang mit Drogen – einschließlich Erwerb, Besitz, Handel sowie Ein- und Ausfuhr – selbst in kleinsten Mengen für den Eigenbedarf streng geahndet.
Das Fotografieren militärischer Einrichtungen sowie sensibler ziviler Infrastruktur wie Flughäfen oder Häfen ist aus Gründen der nationalen Sicherheit untersagt. Verstöße gelten als schwerwiegende Straftaten und können – auch gegenüber EU-Bürgern – strafrechtlich verfolgt und streng bestraft werden.
Beim Wandern ist besondere Aufmerksamkeit auf Hinweisschilder zu richten, die militärische Sperrgebiete kennzeichnen. Solche Zonen dürfen keinesfalls betreten werden.
Auch im Umgang mit archäologischen Funden gelten strenge Regeln: Wer Fundstücke unerlaubt ausgräbt, beschädigt oder vom Fundort entfernt – sei es vorsätzlich oder fahrlässig und ohne Genehmigung oder Meldung an die Behörden – muss mit hohen Geldstrafen oder mehrjährigen Haftstrafen rechnen. Dies gilt ausdrücklich auch für ausländische Besucher.
Die Einreisebestimmungen Griechenlands können sich kurzfristig ändern. Deshalb kann ich dir leider keine rechtsverbindliche Information geben. Diese erhältst du bei der griechischen Botschaft oder einem Generalkonsulat Griechenlands.